AI Act Check

Wir sind keine Juristen. Der Check ordnet ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

Recht & KI-Readiness · Rechtsstand 02.10.2026 · Verordnung (EU) 2026/1744

Rollen und Risiken klären, Fristen einordnen und nächste Schritte für den KI-Einsatz planen.

Prüfe einen konkreten KI-Einsatz. Bei mehreren Systemen wiederhole den Check je Zweck. Ungeklärte Antworten führen zu Prüfaufgaben.

Deine Antworten bleiben im Browser. Ein geteilter Link enthält ausschließlich die gewählten Kategorien; teile ihn nur mit den Personen, die sie sehen sollen.

Rollen und Geltungsbereich
Hat dein KI-Einsatz einen Bezug zur Europäischen Union?

Sitz, Bereitstellung, Nutzung oder Verwendung von KI-Ausgaben in der EU können relevant sein; auch bei Sitz in der Schweiz.

Welche Rollen kommen bei deinem KI-Einsatz zusammen?

Mehrere Rollen sind möglich. Private, nicht berufliche Nutzung ist gesondert zu prüfen.

Änderst du ein fremdes System wesentlich, seine Zweckbestimmung oder bringst es unter eigenem Namen heraus?

Bei Hochrisiko-Systemen kann daraus eine Anbieterrolle nach Art. 25 entstehen.

Risiken und Übergänge
Könnte eine der bisherigen verbotenen Praktiken berührt sein?

Zum Beispiel schädliche Manipulation, Ausnutzen von Schutzbedürftigkeit, Social Scoring, bestimmte biometrische Praktiken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Ausnahmen und Tatbestände aus Art. 5 prüfen, nicht aus einem Schlagwort ableiten.

Erzeugt oder manipuliert die KI intime oder sexualisierte Darstellungen identifizierbarer Personen ohne wirksame Einwilligung oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs – oder sind solche Ausgaben vorhersehbar und reproduzierbar ohne wirksame Schutzmaßnahmen?

Auch allgemeine Bildgeneratoren auf vorhersehbare, reproduzierbare Ausgaben und wirksame Schutzmaßnahmen prüfen. Neue Verbote nach Art. 5 Abs. 1 ba/bb gelten ab 02.12.2026; andere Vorschriften können schon zuvor greifen.

Welche Hochrisiko-Anwendungsfälle könnten betroffen sein?

Personenbezug allein macht ein System nicht zu Hochrisiko. Anhang III, die Ausnahmen nach Art. 6 Abs. 3 und Profiling gesondert prüfen.

War ein betroffenes Hochrisiko-System vor seinem Anwendungstermin bereitgestellt oder in Betrieb?

Anhang III: 02.12.2027; Anhang I: 02.08.2028. Art. 111 Abs. 2 erfasst wesentliche Designänderungen ab dem jeweiligen Termin; öffentliche Stellen und EU-Großsysteme gesondert prüfen.

Transparenz und Allzweck-KI
Welche Transparenzfälle treten auf?

Wähle alle passenden Fälle. Pflichten und Ausnahmen unterscheiden zwischen Anbietern und Betreibern.

War dein angebotenes System zur Erzeugung synthetischer Inhalte vor dem 02.08.2026 auf dem Markt?

Nur für Anbieter relevant: die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 endet am 02.12.2026.

Stellst du selbst ein Allzweck-KI-Modell (GPAI) bereit?

Eine API oder ein fremdes Modell zu nutzen macht dich nicht allein zum Modellanbieter. Änderungen und systemisches Risiko gesondert prüfen.

Grundrechte-Folgenabschätzung
Gehörst du zu den besonderen Betreibern nach Art. 27?

Nur Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, ausgenommen Nr. 2: öffentlich-rechtliche Stelle, privater Erbringer öffentlicher Dienste oder Betreiber der Kredit-/Lebens- und Krankenversicherungsanwendungen nach Nr. 5 b/c. Bei ausschließlich Anhang I greift Art. 27 nicht.

Daten
Sind Datenquellen, Nutzungsrechte und zulässige Zwecke dokumentiert?
Sind personenbezogene und vertrauliche Daten, Rechtsgrundlagen und Auftragsverarbeitung geprüft?
Prüfst du Datenqualität, Aktualität und mögliche Verzerrungen?
Prozesse
Sind Zweck, Verantwortung und erwarteter Nutzen je KI-Einsatz festgelegt?
Sind menschliche Prüfung, Eskalation und Abbruch geregelt?
Prüfst du Fehler und Nutzen regelmäßig an echten Prozessfällen?
Werkzeuge
Gibt es ein aktuelles Verzeichnis der KI-Systeme und Versionen?
Sind Zugriffe und Verbindungen auf notwendige Rechte begrenzt?
Werden Werkzeug- oder Modelländerungen vor dem Einsatz geprüft?
Kompetenz
Erhalten Anwender praktische Einweisung für ihren konkreten KI-Einsatz?
Kennen Anwender typische Fehler, Grenzen und Schutzmaßnahmen?
Werden Lernbedarf und Maßnahmen regelmäßig überprüft?
Regeln und Verantwortung
Gibt es nachvollziehbare Regeln für zulässigen KI-Einsatz?
Sind Rollen, Risikofälle und Transparenzpflichten je Einsatz geprüft?
Sind Ansprechpartner, Beschwerden und Vorfälle geregelt?

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Rechtsgrundlagen

Die Verordnung (EU) 2026/1744 gilt seit 27.07.2026. Die Hochrisiko-Fristen sind bereits geändert: Anhang III ab 02.12.2027, Anhang I ab 02.08.2028. Die Transparenzpflichten gelten grundsätzlich seit 02.08.2026.

Eigene Zusammenfassungen auf Grundlage der amtlichen Kommissionsquellen (AI Act Service Desk, Europäische Union, CC BY 4.0), Abruf 02.10.2026.

Alle bedingten Pflichten durchgehen

KI-Kompetenz fördern

Wenn du Anbieter oder Betreiber bist, unterstütze KI-Kompetenz mit Maßnahmen passend zu Einsatz, Vorkenntnissen und betroffenen Personen. Die seit 27.07.2026 geänderte Pflicht verlangt keinen garantierten Kompetenzgrad einer Person und kein bestimmtes Zertifikat.

Frist: 2025-02-02 · Art. 4 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 4 (Originalfassung, EUR-Lex)

Verbotene Praktiken vor Einsatz ausschließen

Wenn ein Tatbestand des Art. 5 erfüllt ist, darf die Praxis grundsätzlich nicht eingesetzt oder bereitgestellt werden. Die genaue Vorschrift und ausdrücklich geregelte Ausnahmen prüfen; eine positive Antwort ist ein Anlass zum Stopp und zur fachlichen Klärung.

Frist: 2025-02-02 · Art. 5 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 5 (Originalfassung, EUR-Lex)

Neue Verbote für intime und sexualisierte Darstellungen beachten

Wenn die neuen Tatbestände nach Art. 5 Abs. 1 ba oder bb betroffen sind, gelten deren Verbote ab 02.12.2026. Eine etwaige strengere Pflicht aus anderem Recht bleibt bestehen.

Frist: 2026-12-02 · Art. 5 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 5 (Originalfassung, EUR-Lex)

Hochrisiko-Einordnung und Ausnahmen prüfen

Wenn Anhang III oder die Produktvoraussetzungen von Anhang I berührt sein könnten, prüfe Zweckbestimmung, Profiling und die Ausnahmen nach Art. 6. Die Einordnung jetzt für die Vorbereitung klären. Dies ist keine Einstufung deines Systems. Falls du als Anbieter eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 beanspruchst, dokumentiere die Bewertung vor dem Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme nach Abs. 4 und registriere nach Art. 49 Abs. 2.

Frist: 2027-12-02 / 2028-08-02 · Art. 6 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 6 (Originalfassung, EUR-Lex)

Anbieterrolle bei Änderungen klären

Wenn du bei einem Hochrisiko-System die Bedingungen des Art. 25 erfüllst, können Anbieterpflichten auf dich übergehen. Eigener Name, wesentliche Änderung und geänderte Zweckbestimmung sind getrennte Auslöser.

Frist: 2027-12-02 / 2028-08-02 · Art. 25 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 25 (Originalfassung, EUR-Lex)

Anbieterpflichten für Hochrisiko-Systeme vorbereiten

Falls dein System als Hochrisiko eingeordnet wird und du Anbieter bist, Anforderungen der Art. 8–15, Qualitätsmanagement, technische Dokumentation, Konformität, Registrierung und Überwachung prüfen. Anhang III: 02.12.2027; Anhang I: 02.08.2028.

Frist: 2027-12-02 / 2028-08-02 · Art. 16 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 16 (Originalfassung, EUR-Lex)

Betreiberpflichten für Hochrisiko-Systeme vorbereiten

Falls du ein Hochrisiko-System betreibst, Gebrauchsanweisung, geeignete menschliche Aufsicht, Daten, Überwachung, Logs und Informationspflichten prüfen. Beschäftigte und Vertretungen bei Arbeitsplatz-Einsatz beachten.

Frist: 2027-12-02 / 2028-08-02 · Art. 26 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 26 (Originalfassung, EUR-Lex)

Einführerpflichten für Hochrisiko-Systeme vorbereiten

Falls du ein Hochrisiko-System einführst, vor Bereitstellung unter anderem Konformität, Dokumentation, Herstellerangaben, Vertreter und Kennzeichnung prüfen.

Frist: 2027-12-02 / 2028-08-02 · Art. 23 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 23 (Originalfassung, EUR-Lex)

Händlerpflichten für Hochrisiko-Systeme vorbereiten

Falls du ein Hochrisiko-System als Händler bereitstellst, die erforderlichen Konformitäts- und Begleitunterlagen prüfen und bei festgestellter Nichtkonformität nicht bereitstellen.

Frist: 2027-12-02 / 2028-08-02 · Art. 24 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 24 (Originalfassung, EUR-Lex)

Grundrechte-Folgenabschätzung prüfen

Falls du als besonderer Betreiber nach Art. 27 ein Hochrisiko-System nach Art. 6 Abs. 2 (Anhang III, ausgenommen Nr. 2) einsetzen willst, vor dem Einsatz die Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen. Bei ausschließlich Anhang I greift diese Pflicht nicht. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist zusätzlich zu prüfen; passende Abschnitte können einbezogen werden.

Frist: 2027-12-02 · Art. 27 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 27 (Originalfassung, EUR-Lex)

Übergangsregeln für bestehende Systeme prüfen

Wenn ein Hochrisiko-System vor seinem jeweiligen Anwendungstermin bereitgestellt oder in Betrieb genommen wurde, können Übergänge nach Art. 111 Abs. 2 greifen. Wesentliche Designänderungen ab diesem Termin, öffentliche Stellen mit Termin 02.08.2030 sowie EU-Großsysteme nach Abs. 1 gesondert prüfen; keine pauschale Bestandsschutz-Zusage.

Frist: 2027-12-02 / 2028-08-02 / 2030-08-02 · Art. 111 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 111 (Originalfassung, EUR-Lex)

Menschen über direkte KI-Interaktion informieren

Wenn du Anbieter eines direkt mit Menschen interagierenden Systems bist, muss die Interaktion mit KI erkennbar sein, sofern sie nicht schon aus Kontext und Umständen offensichtlich ist. Ausnahmen und Informationszeitpunkt nach Art. 50 Abs. 1 und 5 prüfen.

Frist: 2026-08-02 · Art. 50 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 50 (Originalfassung, EUR-Lex)

Synthetische Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen

Wenn du ein generatives KI-System anbietest, greift grundsätzlich die maschinenlesbare Erkennbarkeit synthetischer Ausgaben nach Art. 50 Abs. 2. Ausnahmen etwa für Standardbearbeitung ohne wesentliche Veränderung prüfen. Für vor 02.08.2026 bereitgestellte Systeme gilt Übergang bis 02.12.2026.

Frist: 2026-08-02 · Art. 50 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 50 (Originalfassung, EUR-Lex)

Deepfakes offenlegen

Wenn du als Betreiber Deepfakes erzeugst oder manipulierst und verwendest, deren künstliche Erzeugung offenlegen. Die besondere Ausgestaltung bei künstlerischen oder fiktionalen Werken und gesetzliche Ausnahmen prüfen.

Frist: 2026-08-02 · Art. 50 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 50 (Originalfassung, EUR-Lex)

KI-Texte zu öffentlichem Interesse kennzeichnen

Wenn du als Betreiber KI-generierte oder manipulierte Texte zur Information über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlichst, die Erzeugung offenlegen. Die Ausnahme für menschliche Prüfung/redaktionelle Kontrolle mit redaktionell Verantwortlichem gesondert prüfen.

Frist: 2026-08-02 · Art. 50 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 50 (Originalfassung, EUR-Lex)

Betroffene über Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung informieren

Wenn du solche Systeme rechtmäßig als Betreiber einsetzt, Betroffene nach Art. 50 Abs. 3 informieren. Das hebt Verbote oder Datenschutzpflichten nicht auf.

Frist: 2026-08-02 · Art. 50 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 50 (Originalfassung, EUR-Lex)

Pflichten als Anbieter eines Allzweck-KI-Modells prüfen

Wenn du selbst ein GPAI-Modell anbietest, technische Dokumentation, Informationen für nachgelagerte Anbieter, Urheberrechtsstrategie und Zusammenfassung der Trainingsinhalte prüfen. Modelle vor 02.08.2025: Übergang bis 02.08.2027. Freie Lizenzen können nur bestimmte Dokumentationspflichten ausnehmen; systemisches Risiko und Art. 55 zusätzlich prüfen.

Frist: 2025-08-02 / 2027-08-02 · Art. 53 (AI Act Service Desk, geänderte Fassung) · Art. 53 (Originalfassung, EUR-Lex)

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